Besser abgestochen als deutsches Recht gebrochen: Schutzwaffen sind verboten.
Wer sich die Übersicht per polizeilicher Pressemitteilung bekannt gemachten Messerdelikte anschaut, braucht gute Nerven. Allein im September 2024 waren es bundesweit 334 gemeldete (!) Fälle bei einer Dunkelziffer von ca. 70 Prozent. Da es den potenziellen Opfern praktisch unmöglich gemacht wird, einen Messerangreifer mit einer legalen Schusswaffe zu stoppen, liegt der Gedanke nahe, sich zumindest mit einer stichhemmenden Weste oder einem ebensolchen Schal zu schützen. Aber Vorsicht! Selbst das Tragen einer derartigen Schutzwaffe (so der offizielle Terminus) kann strafbar sein. Wer sicher gehen will, nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen, lässt sich also am besten abstechen.
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