Be prepared: Ein kritischer Blick (nicht nur) ins Bücherregal spart Ärger bei der Hausdurchsuchung
Die überaus sympathische Ampelkoalition hat den Menschen im besten Deutschland aller Zeiten einige schöne Phrasen beschert; zum Beispiel „Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze”. Im Klartext: Wer etwas äußert, das per se nicht strafbar ist, aber den falschen Leuten gegen die Hutschnur geht, kann dennoch ins Visier von Staatsanwaltschaft oder Verfassungs„schützern” geraten. So will es zum Beispiel Nancy Faeser, die beste deutsche Innenministerin aller Zeiten, und so soll es u.a. nach ihrem und dem Willen anderer bester deutscher Ministernder aller Zeiten im Demokratiefördergesetz stehen. Was schon im Gesetz steht (und zwar im Strafgesetzbuch), ist der §188. Mit diesem Gummiparagraphen sollen Mandatsträger geschützt werden. Zugleich feiert damit aber das einstige Delikt der Majestätsbeleidung seine Auferstehung. Spätestens seit der Hausdurchsuchung bei Stefan Niehoff, der ein lustiges Meme über Robert Habeck, den besten deutschen Wirtschaftsminister aller Zeiten, auf X geteilt hat, sollte jeder gewarnt sein: Leute, seht Euch daheim kritisch um; guckt in Bücherregale, Nippessammlung und das Fach mit den T-Shirts im Schlafzimmerschrank. Wenn der Staat bei Euch nachschaut, kann alles und jedes zum Indiz für falsches Denken werden. Eigentlich ist die Hausdurchsuchung ein Mittel, das nur bei schweren Straftaten zur Anwendung kommen darf. Schließlich garantiert §13 des Grundgesetzes (ja, das gibt’s noch) die Unverletzlichkeit der Wohnung. Wie das alles abzulaufen hat, beschreiben die §102 bis 110 der Strafprozessordnung. Von 22 bis 6 Uhr dürfen z.B. Türen nur eingetreten werden, wenn Gefahr im Verzug ist oder ein entsprungener Straftäter in der Wohnung vermutet wird und was es noch so an Leckerli im Gesetz gibt.
Aber zurück zum Thema: Wenn man die falschen Leute gegen sich aufbringt, kann es 6 Uhr schonmal an der Tür klingeln. Nennt man z.B. den Hamburger Innensenator Andy Grothe „Pimmel” (wovon ich mich ausdrücklich distanziere), klingelt’s an der Tür. Auch wenn sich später herausstellt, dass die ganze Nummer rechtswidrig war, ändert das nichts daran, dass die Hütte auf den Kopf gestellt wurde. Eventueller strafrechtlich relevanter Beifang (ich danke da ein ein Tütchen mit weißem Pulver oder einer krümeligen Substanz) darf dennoch genutzt werden, denn er unterliegt nach deutschem Recht nicht automatisch dem Beweisverwertungsverbot.
Von Hausdurchsuchungen wissen auch Ärzte ein Lied zu singen, die während der Corona-Plandemie Patienten per Attest vor Atemnot bzw. per injizierter Kochsalzlösungvor der Gefahr einer „leichten Myokarditis” bewahrt haben; ganz zu schweigen von Publizisten, die zur falschen (d.h. zu frühen) Zeit unangenehme Wahrheiten veröffentlicht haben.
„Wenn es morgens um 06.00 an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe”, sagte einst Winston Churchill. Nun ist es mit der Demokratie im besten Deutschland aller Zeiten mittlerweile so eine Sache. Dass das an den fehlenden Milchmännern liegt, wage ich zu bezweifeln. Umso wichtiger ist es, für den Fall, dass es 6 Uhr klingelt, vorbereitet zu sein. Niemand sollte sich übrigens zurücklehnen, weil er überzeugt ist, nichts Verbotenes in seinen privaten vier Wänden aufzubewahren. Wenn ein (legaler) Gegenstand zum anderen kommt, lässt sich daraus leicht das politisch gewünschte Gesamtbild zurechtbiegen, wie man den Medienberichten der Polizei entnehmen kann. Da ist mal vom Luftgewehr die Rede, das bei einer Durchsuchung wegen ganz anderer Delikte gefunden wurde, oder von einem Einhandmesser, das man daheim durchaus aufbewahren darf.
Schon der private Bücherschrank ist für Strafverfolger eine wahre Fundgrube. Um ein wenig aus dem Nähkästchen zu plaudern: Meine private Bibliothek ist ziemlich groß und belegt zusammen mit den Büchern meiner Frau locker zwischen 80 und 100 Regalmetern bei steigender Tendenz. in „meinem” Teil findet sich eine Menge Literatur zur deutschen Geschichte (Aha!), außerdem Bücher von Autoren wie Steinhöfel, Sarrazin (geerbt, dennoch „Aha!”), Varoufakis, aber auch 1984 (ohne Habeck-Vorwort; „Soso”), Fahrenheit 451, Die Farm der Tiere („Erklär’n Se das mal!”), Tellkamp (mit Widmung) und viele mehr. Erschwerend kommt hinzu, dass ich eine recht umfangreiche Sammlung an DDR-Literatur mein Eigen nenne und auch die „Bibliothek deutscher Klassiker” im Regal habe. Und ja, da mir ein Philosophieprofessor namens Kannegießer (Den Witz versteht nicht jeder) während des Studiums zum besseren Verständnis das Lesen von Primärliteratur empfohlen habe, gibt es bei mir auch davon einige zwar nicht verbotene, in summa jedoch ein Verdachtsmoment ergebende Werke. Vielleicht sollte ich mir ja eine halbe Tonne woker Bücher ins Regal stellen, so mit rosalilabunten Sternchen, Transeinhörnern und viel Gender. Allerdings müsste ich die ja zumindest alle mal durchblättern, damit sie einen gelesenen Eindruck machen … Man hat’s nicht leicht.
Doch zurück zum potentiellen Beifang. Natürlich darf man im besten Deutschland aller Zeiten Pfeil und Bogen, eine Armbrust oder – wie ich – ein Luftgewehr im Haus haben. Sofern man zu Pfeil und Bogen kein Indianerkostüm trägt, macht man sich nicht einmal der kulturellen Aneignung schuldig, weil der Flitzebogen ja gewissermaßen ein gemeinfreies Kulturerbe darstellt. Auch eine Armbrust ist (noch) erlaubt. Allerdings dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis da im Waffengesetzt nachverschlimmbessert wird. Das ist spätestens dann der Fall, wenn irgendein Schonlängerhierlebender eine Armbrust benutzt, um zum Beispiel eine nochnichtsolangehierlebende Messerfachkraft zu stoppen.
Luftdruckwaffen sind – sofern die von ihnen verschossenen Diabolos, Punktkugeln oder Schweinsborsten weniger als 7,5 Joule Mündungsenergie haben – frei verkäuflich. Wer „mehr Bumms” will, braucht eine Waffenbesitzkarte oder verwendet ein Luftdruckgewehr aus der DDR; für die gelten Sonderregeln. Weder mit dem einen noch mit dem anderen „Knicker” darf man allerdings in der Öffentlichkeit einfach so Paraden abhalten. Dann ist vom Führen der Waffe die Rede und man brauch einen Waffenschein. Näheres dazu im Waffengesetz. Erlaubt ist es hingegen, mit dem Luftgwehr oder der Luftpistole in seiner Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück zu schießen, sofern sichergestellt ist, dass die Projektile nicht die Nachbarschaft beglücken. Wer’s mal ausprobieren will, sei gewarnt: Irgendein Depp wird die Büttelei anrufen und etwas von einem schießwütigen Irren schwatzen, worauf prompt die Sturmtruppler zu Besuch kommen werden.
Finden Hausdurchsuchende (Ja, ich kann die Gendersülze auch) im Kleiderschrank oder neben dem Schreibtisch ihres Opfers ein Luftgewehr, führt das trotz hinlänglich bekannter, anderslautender Gesetzeslage in der Regel zu Freudentänzen. Im Polizeibericht heißt es dann „… wurde ein Luftgewehr gefunden und Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gemacht.” Analog ist die Situation auch beim Auffinden einer (gleichfalls erlaubnisfrei erhältlichen) Schreckschusswaffe oder eines (nicht verbotenen) Einhandmessers. Schön dämlich, aber klingt gut und wird von Zeitungen sehr gern abgedruckt.
In diesem Sinne: Seid gute Staatsbürger, meckert nicht, kritisiert nicht, lasst das eigenständige Denken sein und wählt, was Euch das Fernsehen sagt. Anderenfalls … jammert nicht. -ad
P.S.: Natürlich gibt es auch ein ganz simple Mittel, um die Gefahr einer Hausdurchsuchung abzuwenden: Man muss nur die passende Nationalität haben, dann darf man gegen Juden hetzen oder andere Menschen bedrohen. Oder man gehört zu den Guten®, dann darf man zum Mord andersdenkenden straflos aufrufen und wird von ebendiesen Guten sogar noch für den nächsten Wahlkampf engagiert.