Spaß mit der Bundespolizei
Also, ich liebe ja diesen polizeilichen Humor. Nein, gemeint ist nicht die Bettelei „Ham Se vielleichd Allohol …?” Mich begeistert der gelegentliche unfreiwillige Humor der Polizeiberichte; noch mehr aber die aus Unkenntnis der Gesetzeslage resultierende Uniformträgerkomik. Beispiel gefällig?
Eines meiner schönsten Polizeierlebnisse hatte ich bei (genauer gesagt: vor) einem Flug nach Athen. Gepäck eingecheckt, Sicherheitskontrolle überstanden, warten aufs Boarding. Und dann die Durchsage schlechthin. Mein Name. Gepäcknachkontrolle. Wieder raus aus dem Sicherheitsbereich und hundert Meter weiter den Klingelknopf neben einer geheimnisvollen Edelstahltür gedrückt. Ein Polizist ließ mich ein. Drinnen lag auf einem stählernen Tisch meine große, gelbe Sporttasche, flankiert von zwei weiteren Uniformträgern. „Sie haben da ein Kampfmesser im Gepäck, das ist verboten.”
Ein Bildschirm wurde zu mir gedreht. Zu sehen war mein auf die vollen 24 Zoll gezoomtes Einhandmesser, das in natura weitaus weniger martialisch aussieht. „Holen’se das mal raus!” Meine Sporttasche hatte einen großen Reißverschluss, den ich per Kabelbinder gesichert hatte. Folglich war das mit dem Rausholen so eine Sache. „Hätten’se mal eine Schere oder so?” Sie hatten und ich öffnete und fischte nach etwas Sucherei das Messer zwischen Laufschuhen, Energydrink und Basecap hervor.
Sechs Beamtenaugen begutachteten das Messer argwöhnisch. Einer der drei Polizisten klappte die Klinge auf und ließ sie einrasten. „Das dürfen’se nicht haben, das ist verboten. Waffengesetz!” Ich gestehe, dass ich eine Leidenschaft für Messer habe und einige durchaus besondere Exemplare besitze. Aus eben diesem Grund habe ich mich mit der Gesetzeslage eingehend beschäftigt und löckte wider den polizeilichen Stachel: „Nein, dieses Messer ist nicht verboten. Ich darf es besitzen, aber in Deutschland nicht ‘ohne berechtigtes Interesse’ führen.” Ich wies die drei darauf hin, dass ich das Messer ja nur mit ihrer Hilfe hervorzaubern konnte und es folglich nicht „geführt” hätte. Etwas fürwitzig ergänzte ich, dass ich es sehr wohl in Griechenland zu führen gedachte, wo es fern von deutschem Waffenrecht als Notfallmesser* Teil meiner Laufausrüstung werden sollte.
Die Unterhaltung ging ein Weilchen hin und her. Nach ein paar Minuten dämmerte den Beamten, dass mein Messer mein Messer bleiben würde. Neue Taktik: „Naja, wir lassen Ihnen das nochmal durchgehen, außerdem ist die Klinge ja nicht länger als 12 Zentimeter.” Fehlte eigentlich nur noch der Klassiker „Wir sind ja keine Unmenschen.” Ich genoss meinen absehbaren Sieg. „Das ist nett, aber falsch; die 12 Zentimeter gelten hier ohnehin nicht.” Spiel, Satz und Sieg. Ich fingerte einen frischen Kabelbinder aus dem leicht ranzigen Sportsachengemisch im Tascheninneren, ließ das Messer mittenrein plumpsen, zog den Reißverschluss zu und zurrte ihn mit dem Kabelbinder fest. Meine Tasche durfte zurück aufs Band und ich (nach neuerlicher Sicherheitskontrolle) zu meinem Flug.
Hat die Geschichte auch eine Moral? Nö. Aber seitdem wickle ich meine Messer bei Flugreisen stets in einen kopierten Auszug aus dem Waffengesetz. Für den Fall der Fälle, zur polizeilichen Weiterbildung und aus lauter Gemeinheit. Wer nachlesen will: § 42 a WaffG „Führen von Waffen”.
Update: Der Spaß wiederholte sich 2023, diesmal bei der Einreise aus Wien bzw. Griechenland. Ein übereifriger Filzstift (aka Zöllner) wollte mir ans vermeintlich verbotene Messer. Die Sache zog sich etwas länger hin, da der Kontrolletti sich vor zwei Nachwuchszöllnern in Szene gesetzt hatte. Dummerweise mangelte es ihm an einem gesichtswahrenden Ausstiegsszenario, so dass der Spaß erheblich war. Zumindest für meine Wenigkeit.
ad (Foto: gemeinfrei)
* Der Begriff Notfallmesser klingt martialisch, aber auf langen Läufen gibt es durchaus mal die Notwendigkeit, an seiner Ausrüstung oder sich selbst herumzuschnippeln.